Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf der Kanalstraße um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster übersandte Schriftliche Verwarnung/ Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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