Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bielefeld, Südring, Höhe “Totalmarkt”, FR stadteinwärts um 14 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Erhebung von Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter/Fahrzeugmieter

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