Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hennigsdorf, auf der Ruppiner Chaussee, Höhe Nr. 19 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messgerät SpeedoGuard und Foto. Bußgeld: 140,00 € 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hennigsdorf

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