Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen, auf der Altenessener Straße, vor Hsnr. 164 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h. Dokumentiert wurden 76 km/h mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Essen übersandte Formular Anhörung
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