Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nenndorf, K 85, Richtung Hamburg, auf der Bremer Straße mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Traffipax stationär, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.
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