In Bielefeld, Herforder Straße, ggü. Hs.-Nr. 135, FR stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 89 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter

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