Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden um 67 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 137 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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