Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gelsenkirchen Buer, BAB 52, km 6,450, FR Marl mit 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandt.

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