Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 863, Wustermark, GT Wernitz, auf der Ketziner Str., geg. Nr. 5, Abs. 10, bei km 0,995, in Ri. B 5 um 30 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 60 km/h, Beweismittel: VÜ-Gerät M 5 Rad 2, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandte Vordruck Anhörung

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