Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bielefeld, Rabenhof, vor Hs.-Nr. 56-58, FR stadteinwärts um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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