Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in St. Augustin-Buisdorf, auf der L 333, Fahrtrichtung Hennef um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messgerät VDS M5, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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