Mit 38 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Karenz, Grebser Straße, i.H. Haus Nr. 4, K 41 innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit Foto ergab 88 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen

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