Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Taunusstein, im OT Hahn, auf der Mühlfelderstr., Höhe Bushaltestelle, in Richtung Aarstr.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S, stationär, 90 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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