Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der Grevener Straße, Höhe Kaserne die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 52 km/h bei zulässigen 30 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät  festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22. km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster übersandte Formular Anhörung

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