Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Drennhausen, auf der Drennhäuser Straße, L 217, Richtung Drage mit 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – stationär -Traffipax  dokumentierte mit Beweisfoto 65 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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