Rotlichtverstoß wurde in Münster, auf der Geiststraße begangen. Festgestellt wurde die Ordnungswidrigkeit mit Messgerät: Traffiphot 3 mit Gelbzeit

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster

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