Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde am 28.01.2016 in 89604, Allmendingen, auf der B 492 missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät: Automatische Rotlichtkamera, und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen:  § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis

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