Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Frankenstraße 210, Ri. Osten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 66 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Verwarnungsgeld von 35,00 € erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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