Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.04.2016 in in der Gemeinde Neuleiningen, auf der A 6, Höhe km 568,95, FR Mannheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 106 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Vitronic, PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 28.07.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges. Der Höhrer wurde aufgenommen oder gehalten.

Verletzte Vorschriften: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandt.
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