Am 08.10.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bitterfeld-Wolfen, Stadt Bitterfeld-Wolfen, Zörbiger Straße, Richtung Thalheim um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensomessung 73 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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