Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 30.05.2016 in Leverkusen, auf der Saarstraße, vor Haus Nr. 48, FR Dudweilerstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 65 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Leverkusen übersandt.

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