Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69190, Walldorf, auf der Schwetzinger Straße, FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Koaxialkabelmessung mit TraffiPhot stationär und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Walldorf übersandte Zeugenfragebogen.

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