Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Dolberger Straße, FR Hamm, Höhe Hoher Weg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessung bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Vordruck Anhörung

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