Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 61250, Usingen, Weilburger Straße, Höhe Haus-Nr. 48, Ri. Weilburg mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 656km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung mit Verwarnungsgeld wurde von Bußgeldstelle Neu-Anspach übersandt.
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