Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, auf der Ringstraße, FR Ulm, Höhe Schießhausallee begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TRAFFIPHOT stat. Geschw. 66 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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