Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Pfälzerstraße, ggü, 14, Ri. Gibitzenhofstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 41 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  übersandte Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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