Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69151, Neckargemünd Bahnhofstraße, FR Heidelberg mit 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: TraffiStar und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandt.
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