Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Dorfstraße 36, in Henningsdorf, am 02.05.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 30km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffi Star S330 36 km/h, Beweisfoto liegt vor. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Henningsdorf
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