Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Schwabach, Volckamerstraße 24, Ri. Georg-Kraft-Str. um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 50,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Verwarnung / Anhörung

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