Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Heilbronner Straße, FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffiphot-S wurden 56 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erhob 30,00 € Verwarnungsgeld
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