Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Heilbronner Straße, Höhe Dornbuschweg 34, FR stadteinwärts mit 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit TraffiStar S 330 und  Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Stuttgart erhob 30,00 € Verwarnungsgeld.

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