Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Löwenberger Straße, LM 29, R. Grünberger Str. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden 41 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg

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