Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 71686, Remseck a. Neckar, auf der Remstalstraße, in Fahrtrichtung Waiblingen um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € angeboten. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto, Traffipax Ty Traffiphot-S, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Remseck am Neckar

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