Das Wichtigste in Kürze
- Grundsatz
- keine Halterhaftung im fließenden Verkehr
- Beweis
- Foto, Vergleich mit Ausweisbild, Zeugen, Gutachten
- Foto ansehen
- bei vielen Behörden online mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben
- Beifahrer
- müssen unkenntlich gemacht sein
Wer zahlt, wenn der Fahrer auf dem Foto nicht zu erkennen ist?
Bei Tempo-, Abstands- und Rotlichtverstößen haftet in Deutschland nur der Fahrer. Eine Halterhaftung gibt es hier nicht. Die Behörde muss deshalb nachweisen, wer gefahren ist. Gelingt das nicht, kann gegen den Halter kein Bußgeld wegen des Verstoßes verhängt werden.
Wie ermittelt die Behörde den Fahrer?
Zuerst fragt sie den Halter. Antwortet er nicht, vergleicht sie das Foto mit dem Ausweisbild beim Meldeamt. Sie kann die Polizei bitten, beim Halter oder in der Nachbarschaft nachzufragen.
Was gilt bei einem unscharfen Blitzerfoto?
Ist das Gesicht verdeckt, überstrahlt oder unscharf, entscheidet am Ende das Gericht, ob es den Fahrer erkennt. In Zweifelsfällen holt es ein anthropologisches Gutachten ein, das Merkmale wie Ohrform, Nase und Haaransatz vergleicht. Reicht auch das nicht, muss das Verfahren eingestellt werden.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Ob ein Foto für die Identifizierung reicht, entscheidet am Ende das Gericht, oft mit Hilfe eines Gutachtens. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei sieht sich das Foto in der Akte an und beurteilt, ob es den Vorwurf trägt. Äußern Sie sich bis dahin nicht dazu, wer gefahren ist.
Welche Folgen hat es für den Halter?
Bleibt der Fahrer unbekannt, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Wer einen Zeugenfragebogen bekommt, sollte seine Rechte kennen.
Wie wird ein Foto vor Gericht ausgewertet?
Das Gericht vergleicht das Foto mit der anwesenden Person oder mit Lichtbildern. Bestehen Zweifel, beauftragt es einen anthropologischen Sachverständigen. Er vergleicht Merkmale wie Ohrform, Nase, Kinn und Haaransatz. Seine Einschätzung ist ein Wahrscheinlichkeitsurteil, das das Gericht würdigen muss.
Darf die Behörde das Ausweisfoto nutzen?
Ja, unter Voraussetzungen. Die Behörde darf das Lichtbild beim Pass- oder Personalausweisregister anfordern, wenn sie den Fahrer auf anderem Weg nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln kann. In der Praxis geschieht das häufig, wenn der Halter keine Angaben macht.
Häufige Fragen
Darf ich das Blitzerfoto sehen?
Ja. Es gehört zur Akte. Viele Behörden stellen es online bereit, sonst bekommen Sie es über die Akteneinsicht.
Ich wurde von hinten geblitzt. Geht das?
Bei Anlagen, die nur das Heck fotografieren, fehlt das Fahrerfoto. Dann ist die Behörde auf andere Beweise angewiesen, etwa auf Angaben des Halters.