Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Kaiserstraße, zwischen Gärtnergasse und Albinistraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 47 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von  30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Mainz übersandte Formular Anhörung

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