Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften hatte Schriftliche Verwarnung mit Erhebung von 15,00 € Verwarnungsgeld zur Folge. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Jena, auf der Lobedaer Straße, Höhe An der Riese, Fahrtrichtung Altlobeda um 9 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed mit Bild 59 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Jena übersandte Anhörung

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