Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nersingen / Strass, auf der Römerstraße, Richtung Schule die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 45 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6 F digital und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Anhörung

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