Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr

Nach unseren Unterlagen sind der Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: amtliche Schreiben (Briefkopf)

Kontakt

Anschrift
Hammer Str. 30
22041 Hamburg

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Messstellen
1 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr?

Sie erreichen die Behörde schriftlich an Hammer Str. 30, 22041 Hamburg. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr?

Nach unseren Unterlagen sind der Behörde für Inneres und Sport, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten Verkehr 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Hamburg. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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