Kontakt
- Anschrift
- Stadthaus, Berliner Platz 2
53103 Bonn - Telefon
- (0228) 77 6077
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Messstellen
- 2 im Blitzer-Katalog
Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.
Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet.
Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.
Orte mit Messstellen
Im Blitzer-Katalog sind der Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten 2 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
- Bonn2
Welche Schreiben kommen von der Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid von der Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter (0228) 77 6077 und schriftlich an Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Ist die Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten für jeden Blitzer in Nordrhein-Westfalen zuständig?
Nicht unbedingt. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Im Blitzer-Katalog sind der Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Bürgerdienste – Verkehrsordnungswidrigkeiten 2 Messstellen zugeordnet, vor allem in Bonn. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.