Kontakt
- Postanschrift
- Postfach 760, 71607 Ludwigsburg; Hausadresse: Hindenburgstr. 46, 71638 Ludwigsburg
- Telefon
- 07141 144-42190
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Messgeräte
- 1 im Gebiet, am häufigsten ESO ES 8.0
- Messstellen
- 1 im Blitzer-Katalog
Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Zur Seite der zentralen Stelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe.
Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.
Orte mit Messstellen
Im Blitzer-Katalog sind dem Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
Welche Schreiben kommen vom Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid vom Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Messgeräte in diesem Gebiet
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 07141 144-42190. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Ist die Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten für jeden Blitzer in Baden-Württemberg zuständig?
Nicht unbedingt. In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten?
Im Blitzer-Katalog sind dem Landratsamt Ludwigsburg, Zentrale Bußgeldangelegenheiten 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Großbottwar. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.