Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle

Nach unseren Unterlagen sind der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: amtliche Schreiben (Briefkopf)

Kontakt

Anschrift
Halberstädter Str. 69
39112 Magdeburg
Telefon
0391-5075 2413
E-Mail
zbs.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Messstellen
2 in unseren Unterlagen

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0391-5075 2413, per E-Mail an zbs.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de und schriftlich an Halberstädter Str. 69, 39112 Magdeburg. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle?

Nach unseren Unterlagen sind der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Zentrale Bußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet, vor allem in Tangermünde und Groß Quenstedt. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen