Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld

Im Blitzer-Katalog sind der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: Oktober 2026

Kontakt

Postanschrift
Mathildenstraße 29-31, 71638 Ludwigsburg (Postfach 249, 71602 Ludwigsburg)
Telefon
07141 910-2378

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Bundesland
Baden-Württemberg
Messstellen
1 im Blitzer-Katalog
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Zur Seite der zentralen Stelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe.

Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.

Orte mit Messstellen

Im Blitzer-Katalog sind der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 07141 910-2378. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Ist die Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld für jeden Blitzer in Baden-Württemberg zuständig?

Nicht unbedingt. In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld?

Im Blitzer-Katalog sind der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Bußgeld 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Ludwigsburg. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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