Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung

Im Blitzer-Katalog sind der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: Oktober 2026

Kontakt

Anschrift
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid
Telefon
(02351) 17-1645/1787

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messstellen
1 im Blitzer-Katalog
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet.

Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.

Orte mit Messstellen

Im Blitzer-Katalog sind der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter (02351) 17-1645/1787 und schriftlich an Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Ist die Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung für jeden Blitzer in Nordrhein-Westfalen zuständig?

Nicht unbedingt. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung?

Im Blitzer-Katalog sind der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Verkehrsüberwachung 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Lüdenscheid. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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