Kontakt
- Anschrift
- Maximilianstraße 6
67346 Speyer - Telefon
- 06232 8120-400
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Messstellen
- 1 im Blitzer-Katalog
Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.
Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer Geschwindigkeitsverstöße aus Messungen der Landespolizei; eigene Messungen von Landkreisen und Städten bearbeiten in der Regel deren eigene Bußgeldstellen. Zur Seite der zentralen Stelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer.
Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.
Orte mit Messstellen
Im Blitzer-Katalog sind der Zentralen Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
Welche Schreiben kommen von der Zentralen Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Zentrale Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 06232 8120-400 und schriftlich an Maximilianstraße 6, 67346 Speyer. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Ist die Zentrale Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz für jeden Blitzer in Rheinland-Pfalz zuständig?
Nicht unbedingt. In Rheinland-Pfalz ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer Geschwindigkeitsverstöße aus Messungen der Landespolizei; eigene Messungen von Landkreisen und Städten bearbeiten in der Regel deren eigene Bußgeldstellen. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Zentrale Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz?
Im Blitzer-Katalog sind der Zentralen Bußgeldstelle, Landesoberkasse Rheinland-Pfalz 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Langsur. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.