Kontakt
- Anschrift
- Königstorgraben 1/II
90402 Nürnberg - Telefon
- (0911) 65081-14735
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Bundesland
- Hessen
- Messstellen
- 1 im Blitzer-Katalog
Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Hessen?
In Hessen ahndet in der Regel die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel Verkehrsordnungswidrigkeiten – egal ob Polizei oder Ordnungsbehörde gemessen hat; einige Städte bearbeiten Verfahren selbst. Zur Seite der zentralen Stelle: Zentrale Bußgeldstelle Kassel.
Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.
Orte mit Messstellen
Im Blitzer-Katalog sind dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
Welche Schreiben kommen vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter (0911) 65081-14735 und schriftlich an Königstorgraben 1/II, 90402 Nürnberg. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Ist die Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg für jeden Blitzer in Hessen zuständig?
Nicht unbedingt. In Hessen ahndet in der Regel die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel Verkehrsordnungswidrigkeiten – egal ob Polizei oder Ordnungsbehörde gemessen hat; einige Städte bearbeiten Verfahren selbst. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg?
Im Blitzer-Katalog sind dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Fürth. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.