Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ratzeburg, auf der Möllner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lichtschrankenmessung und Foto.

Verletzte Vorschriften:§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg erließ Bußgeldbescheid

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