Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn, Römerstraße, geg. Haus-Nr. 191/193, Fahrtrichtung Elstermannstraße um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax speedophot Speed 51 km/h. Bußgeld 180,00€

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Bonn übersandt.

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