Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 23.05.2016 in 73525, Schwäbisch Gmünd, auf der Weißensteinerstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax-Speedophot-Digital 39 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwäbisch-Gmünd

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