Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Bargenstedt, Hauptstraße, ggü. 63, beidseitig ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 60 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 10 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandt.

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