Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 04.02.2016 in Barßel-Harkerbrügge auf der Dorfstraße, L 832, Richtung Kampe, Abschnitt 45, Station 1.015-1.22.2 um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg
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